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   VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 13 S 2155/04   

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VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 13 S 2155/04 (https://dejure.org/2005,4068)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.02.2005 - 13 S 2155/04 (https://dejure.org/2005,4068)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Februar 2005 - 13 S 2155/04 (https://dejure.org/2005,4068)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Neues Recht des Zuwanderungsgesetzes im Verfahren der Berufungszulassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis; Berücksichtigung des neuen Zuwanderungsgesetzes; Vorliegen des Zulassungsgrundes "ernstliche Zweifel"

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 7 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 104 Abs. 1 S. 1; VwGO § 124 a Abs. 4 S. 4; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Berufungszulassungsantrag, Ernstliche Zweifel, Regelversagungsgründe, Zuwanderungsgesetz, Berufungsbegründung, Frist, Straftat, Reisefähigkeit

  • Judicialis

    AufenthG § 104 Abs. 1; ; VwGO § 124 a Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 104 Abs. 1; VwGO § 124 a Abs. 4
    Aufenthaltserlaubnis, Rechtsmittel, Rücknahme Rechtsmittel, Zulassungsantrag - Rechtsänderung, Vortrag im Zulassungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 186
  • NVwZ 2005, 839 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 13 S 2155/04
    Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.08.1996 - 1 C 8.94-, DVBl 1997, 186, und Beschluss vom 24.06.1997 1 B 122.97 - juris) das Vorliegen eines Regelversagungsgrundes nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG nicht voraussetzt, dass der betreffende Ausländer ermessensfehlerfrei ausgewiesen werden könnte.

    Die von den Klägern in diesem Zusammenhang zum Beleg eines atypischen Geschehensablaufes und damit zur Erforderlichkeit einer behördlichen Ermessensausübung zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.8.1996 (1 C 8.94, DVBl 1997, 186) hat zwar ausgeführt, eine atypische Fallgestaltung könne sich auch aus verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen - in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall: Art. 6 Abs. 1 GG - ergeben; im vorliegenden Fall begründet aber die von den Klägern in diesem Zusammenhang zitierte Vorschrift des Art. 2 Abs. 2 GG eine atypische Fallgestaltung nicht.

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 13 S 2155/04
    Im Verfahren der Berufungszulassung ist - bezogen auf den Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - das neue Recht des Zuwanderungsgesetzes nur bei entsprechendem Vortrag innerhalb der Frist des § 124 a Abs. 4 S. 4 VwGO zu berücksichtigen (Konkretisierung von BVerwG, Beschluss vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744).

    Zwar wäre im Berufungsverfahren wegen der Übergangsvorschrift des § 104 Abs. 1 Satz 1 AufenthG materiell-rechtlich das Aufenthaltsgesetz und nicht mehr das Ausländergesetz anzuwenden; für die nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bis zur Entscheidung über den Zulassungsantrag eingetretenen Rechtsänderungen gilt jedoch, dass nur diejenigen zu berücksichtigen sind, die vom Antragsteller innerhalb der Antragsfrist vorgetragen wurden (siehe BVerwG, Beschluss vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744; zur Darlegungspflicht bzgl. neuer Umstände s. BVerwG, Beschluss vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, NVwZ 2002, 894).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 13 S 2155/04
    Der form- und fristgerecht gestellte und ordnungsgemäß begründete (siehe § 124a Abs. 4 VwGO) Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23.6.2004 hat sachlich keinen Erfolg; der geltend gemachte Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit dieses Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist nicht gegeben, da ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine dafür erhebliche Tatsachenfeststellung durch die Kläger nicht mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden ist (zu diesem Maßstab siehe BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 13 S 2155/04
    Zwar wäre im Berufungsverfahren wegen der Übergangsvorschrift des § 104 Abs. 1 Satz 1 AufenthG materiell-rechtlich das Aufenthaltsgesetz und nicht mehr das Ausländergesetz anzuwenden; für die nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bis zur Entscheidung über den Zulassungsantrag eingetretenen Rechtsänderungen gilt jedoch, dass nur diejenigen zu berücksichtigen sind, die vom Antragsteller innerhalb der Antragsfrist vorgetragen wurden (siehe BVerwG, Beschluss vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744; zur Darlegungspflicht bzgl. neuer Umstände s. BVerwG, Beschluss vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, NVwZ 2002, 894).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2003 - 11 S 2622/02

    Abschiebungshindernis - Reiseunfähigkeit - Suizidgefahr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 13 S 2155/04
    Außerdem ist mangels anderweitiger asylrechtlicher Entscheidung nach wie vor davon auszugehen, dass ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis nicht vorliegt, dass also eine Behandlung der Klägerin zu 1 in ihrem Heimatland möglich und zumutbar ist (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.7.2003 - 11 S 2622/02 -).
  • BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltsbefugnis; unanfechtbare

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 13 S 2155/04
    Dass Versagungsgründe nach § 7 Abs. 2 AuslG Aufenthaltsbefugnisbegehren nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG entgegengehalten werden können, ist seit langem anerkannt (vgl. dazu Welte in Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, RdNrn. 39 und 46 zu § 30 m.w.N. und BVerwG, Beschluss vom 26.3.1999 - 1 B 18.99 -, Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 8 und Urteil vom 15.2.2001 - 1 C 23.00 -, NVwZ 2001, 929).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2004 - 11 S 2297/04

    Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Reiseunfähigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 13 S 2155/04
    Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin zu 1 auf unabsehbare Zeit wegen fehlender Reisefähigkeit im Bundesgebiet verbleiben wird (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1998 - 13 S 3121/96 -, VBlBW 1999, 150), liegen nicht vor; hierfür reicht es nicht aus, dass amtsärztlich festgestellt wurde, die Klägerin zu 1 sei nicht reisefähig (im einzelnen siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.10.2004 -11 S 2297/04 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.1999 - 1 B 18.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 13 S 2155/04
    Dass Versagungsgründe nach § 7 Abs. 2 AuslG Aufenthaltsbefugnisbegehren nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG entgegengehalten werden können, ist seit langem anerkannt (vgl. dazu Welte in Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, RdNrn. 39 und 46 zu § 30 m.w.N. und BVerwG, Beschluss vom 26.3.1999 - 1 B 18.99 -, Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 8 und Urteil vom 15.2.2001 - 1 C 23.00 -, NVwZ 2001, 929).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96

    Aufenthaltsgenehmigung: ausnahmsweises Absehen vom Versagungsgrund des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 13 S 2155/04
    Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin zu 1 auf unabsehbare Zeit wegen fehlender Reisefähigkeit im Bundesgebiet verbleiben wird (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1998 - 13 S 3121/96 -, VBlBW 1999, 150), liegen nicht vor; hierfür reicht es nicht aus, dass amtsärztlich festgestellt wurde, die Klägerin zu 1 sei nicht reisefähig (im einzelnen siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.10.2004 -11 S 2297/04 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2003 - 8 S 393/03

    Richtigkeitszweifel wegen Rechtsänderung während des Zulassungsverfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 13 S 2155/04
    Die Einbeziehung der neuen Rechtslage in das Berufungszulassungsverfahren ist damit in solchen Fällen nur dann möglich, wenn der Antragsteller "mit Blick auf eine bevorstehende Änderung der Rechtslage vor Ablauf der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils dargelegt" hat (BVerwG, a.a.O., vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.12.2004 - 11 S 1369/04 - unklar insofern - ohne Hinweis auf die Darlegungspflicht - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6.3.2003 - 8 S 393/03 -, VBlBW 2003, 404).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2004 - 11 S 1369/04

    Eine Nachholung der Ermessensausübung durch die Behörde in einem

  • BVerwG, 24.06.1997 - 1 B 122.97

    Gegenüberstellung abstrakter Rechtssätze im Rahmen einer Divergenzrüge -

  • VG Stuttgart, 23.06.2004 - 2 K 2367/02

    Keine Aufenthaltsbefugnis für in den Kosovo auszuweisenden Asylbewerber

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2005 - 11 S 2791/04

    Ausweisung eines EU-Bürgers nach schwerer Straftat - Mord; Regelvermutung;

    Ob der auf § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Berufungszulassungsantrag Erfolg hat, ist stets nur im Rahmen der innerhalb der Berufungsbegründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO vorgetragenen Gründe zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 15.12.2003 - 7 AV 2/03 -, NVwZ 2004, 744; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.02.2005 - 13 S 2155/04 - und Beschluss vom 09.11.2004 - 11 S 2771/03 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2015 - 2 R 116/15

    Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung nach § 80b Abs. 2 VwGO

    Das gilt auch dann, wenn diese Rechtsänderungen vor Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist noch nicht vorhersehbar waren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - BVerwG 7 AV 2.03 -, juris RdNr. 11; VGH BW, Beschl. v. 11.02.2005 - 13 S 2155/04 -, juris RdNr. 5; OVG BB, Beschl. v. 21.05.2008 - OVG 9 N 2.08 -, juris RdNr. 5; OVG NW, Beschl. v. 17.10.2011 - 1 A 1731/08 -, juris RdNr. 18).
  • VG Stuttgart, 06.04.2005 - 12 K 521/04

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Nichterfüllung der Passpflicht

    Zur Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens ist hier das seit dem 01.01.2005 geltende Recht anzuwenden, wobei offen bleiben kann, ob dies stets gilt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.02.2005 - 13 S 2155/04 - [Vensa]; OVG Hamburg, Beschl. v. 06.01.2005 - 1 Bs 513/04 -), oder jedenfalls dann, wenn wie hier das nach neuem Recht Erstrebte keine wesentlich anderen Anforderungen stellt, als das nach altem Recht Eingeklagte (so VG Stuttgart, Urt. v. 02.03.2005 - 12 K 5468/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2005 - 11 S 2713/04

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für einen pakistanischen

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  • VG Hamburg, 17.01.2006 - 4 K 3630/03

    Keine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG 2004 bei fehlenden

    Maßgeblich für die Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Gerichts (OVG Hamburg, Beschl. vom 6.1.2005, 1 Bs 513/04; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 11.2.2005, 13 S 2155/04).
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